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Während des Herausbohrens von Amalgamfüllungen kommt es trotz konventionelles Absaugung zur Quecksilberbelastung des Körpers durch heruntersgechlucktes amalgamhaltiges Bohrwasser und eingeatmete Quecksilberdämpfe. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt z. B. bei Schwangeren kein Amalgam mehr herauszubohren, weil dadurch das Ungeborene geschädigt werden kann. Die Belastung durch das giftige Quecksilber beim herausbohren der Amalgamfüllungen kann durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden:
Für die Ausleitung des Quecksilbers kooperieren wir mit erfahrenen Therapeuten. Die oben beschriebenen Maßnahmen sind nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherungen enthalten und werden nur auf Patientenwunsch durchgeführt. |
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