Praxis für ZahnMedizin

 
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PRAXISINFORMATION

Von der Krisenstimmung der Wirtschaft scheint auch das Gesundheitssystem betroffen zu sein. Es macht den Eindruck, dass Kosten - auch zu Lasten der Versicherten - gespart werden müssen.

Beispiele:

Ab 01.01.2004 wurde die sog. „Praxisgebühr“ eingeführt. Hinzu kamen diverse Einschränkungen im zahnärztlichen Bereich.

Ab 01.01.2005 wurden im Bereich der prothetischen Versorgung die sog. „Befundorientierten Festzuschüsse“ eingeführt.  

Wegen ständiger Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht vor allem auf Seiten der Patienten eine große Unsicherheit darüber, was von den Kassen übernommen bzw. bezuschusst wird oder nicht.

Als kleine Orientierungs-Hilfe finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wir beraten Sie gerne auch individuell. Dies ist allerdings nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs möglich.

Grundleistungen

Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst?

Alle notwendigen Grundleistungen nach § 12 des Sozialgesetzbuches.

Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:

    • Schmerzbehandlung
    • Zahnfüllung mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zement...)
    • Untersuchung
    • Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr)
    • Einfache Wurzelbehandlungen, überwiegend im Frontzahnbereich
    • Zahnentfernung
    • Standardkronen
    • Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen

Mehrleistungen

Bei welchen Behandlungen müssen Sie etwas dazu bezahlen?

Bei Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden.

Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:

    • Kunststoff-Füllungen
    • Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
    • Neue Techniken in der Kariesentfernung
    • Aufwendigere Kronen, Brücken oder Prothesen

Komfortleistungen

Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst zahlen?

Alle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen.

Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:

    • Implantate
    • Komplizierte Wurzelbehandlungen
    • Prophylaxe für Erwachsene
    • Zahnreinigung einschließlich Politur
    • Zahnärztliche Kosmetik (z.B. Bleichen von Zähnen)
    • Prothesenreinigung
    • Keramikfacetten
    • Verbindungselemente statt Prothesenklammern
    • ... und alle Behandlungen, die über das notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen.

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